Förderung
Finanzielle Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern
Die Mitgliedsbeiträge des Förderkreises musizierender Jugend finanzieren die Kosten der Musikausbildung der Kinder, deren Eltern um Hilfe bei der Finanzierung des Musikunterrichtes gebeten haben.
Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand - gemäß den Richtlinien des Vereins -, nachdem die Eltern Einblick in die finanzielle familiäre Situation gegeben haben.
Diskretion ist selbstverständlich.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten des Privatmusikunterrichts, dabei spielt es keine Rolle, ob Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt wird.
Richtlinien zur Förderung musikalisch begabter Kinder und Jugendlicher
(aus dem Satzungsanhang)
Die Förderung ist möglich durch finanzielle Unterstützung und / oder durch Überlassung von Instrumenten
1. Finanzielle Förderung
1.1 Finanziell gefördert werden können Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte die Ausbildungskosten nicht alleine aufbringen können. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten des des Instrumental- bzw. Vokalunterrichts dabei spielt es keine Rolle, ob Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt wird.
1.2 Den formlosen Antrag auf Förderung können die Erziehungsberechtigten stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen glaubhaft versichern, dass ihnen die musikalische Ausbildung des Kindes / Jugendlichen aus finanziellen Gründen allein nicht möglich ist.
1.3 Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Nachweis über ihre finanziellen Verhältnisse erbringen. Die Kenntnis der finanziellen und sonstigen Familienverhältnisse unterliegen der Verschwiegenheit und werden vom Vorstand Dritten gegenüber vertraulich gehalten.
1.4 Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand.
1.5 Geldmittel zur Förderung werden ausschließlich der Ausbildungsstelle, bzw. ggf. den privaten Musikpädagogen zugeleitet und reduzieren jeweils den Eigenanteil der Eltern.
1.6 Auf einen Eigenanteil des Erziehungsberechtigten wird im Regelfall nicht verzichtet werden.
1.7 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
1.8 Die Kostenübernahmeerklärung des Förderkreises ergeht schriftlich. Die Entscheidung zur Förderung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. In begründeten Fällen (z.B. Wegfall der Fördergrundlage) ist ein Widerruf möglich. Im letzten Quartal eines Jahres werden die Eltern schriftlich um Stellungnahme zur Ausbildungssituation ihres Kindes und den finanziellen Bedingungen aufgefordert. Die weitere Förderung hängt davon ab, ob diese Angaben wahrheitsgemäß und innerhalb der Frist abgegeben wird.
Eine mehrjährige Förderung ist möglich.
1.9 Die Förderung endet im Normalfall mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
2.
Ausleihe von Musikinstrumenten
2.1 Eine Förderung ist auch möglich durch die Ausleihe von Musikinstrumenten, die im Besitz des Förderkreises sind.
2.2 Dazu wird ein Leihvertrag geschlossen, der zunächst für ein Jahr läuft. Eine Verlängerung ist aber jederzeit möglich.
2.3 Dabei ist ein Unkostenbeitrag pro Jahr für die laufenden Reparaturen bzw. Pflege der Instrumente zu leisten. Die Höhe des Unkostenbeitrages legt der Vorstand fest. Der Betrag wird vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. Die Ausleihe ist nur möglich, wenn ein SEPA- Mandat erteilt ist.
2.4 Sollte das Instrument nicht mehr benötigt werden, ist eine zeitnahe Rückgabe erforderlich.
2.5 Bei Schäden ist der Förderkreis umgehend zu informieren. Die Schadensregulierung kann über die Haftpflichtversicherung der Eltern oder direkt über die Erziehungsberechtigten erfolgen.
2.6 Im letzten Quartal eines Jahres werden die Eltern schriftlich um Stellungnahme zur Ausbildungssituation ihres Kindes aufgefordert. Die weitere Überlassung eines Instrumentes hängt davon ab, ob diese Angaben wahrheits- und fristgerecht ergehen.